Die Rürup Rente, auch Basis Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende – sie kann aber auch für Angestellte und Beamte sehr attraktiv sein.
Wer wie Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, noch die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen kann sowie die Vorteile der Riester Rente nur indirekt über den sozialversicherungspflichtigen Ehegatten erfährt, für diejenigen bietet die Rürup Rente gerade unter steuerlichen Gesichtspunkten eine interessante Form der Altersvorsorge.
Der steuerliche Vorteil ist das Hauptargument für die Rürup Rente. Die Rendite der Rürup-Rente hängt v.a. von der Laufzeit des Vertrages sowie dem persönlichen Steuersatz ab. Mögliche Renditen liegen zwischen vier und mehr als sieben Prozent. Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob der Rürup-Sparer noch andere Vorsorgeaufwendungen tätigt. Die Rürup-Beiträge können seit Ende 2006 die vollen Beiträge von der Steuer absetzen. Zusätzlich dürfen ab 2007 auch Investmentgesellschaften und Banken Rürup-Produkte anbieten. Dafür muss die Rente im Alter im selben Maße wie die gesetzliche Rente Alter besteuert werden. In dem Rürup Vertrag kann eine Hinterbliebenen-Versorgung eingebaut werden. Dabei können Ehepartner und Kinder (für die Kindergeld bezogen wird) begünstigt werden. Wichtig: Das angesparte Kapital wird nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Form einer regelmäßigen Rente.
Die Kinder dürfen solange die Rente beziehen, wie man für diese auch Kindergeld erhält, höchstens bis zum Ende der Ausbildung. Die steuerlich geförderten Beiträge dürfen bis maximal 49 Prozent in eine solche Zusatzversicherung investiert werden. Im Rahmen der Rürup Rente kann auch eine Invaliditätsversicherung steuerlich gefördert werden. Aus hier dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge in diese Zusatzversicherung fließen. Zu prüfen wäre, ob sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb eines Rürup Vertrages lohnt, da die steuerlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung auf den ersten Blick günstiger zu sein scheint: Wird später eine BU-Rente bezogen, wird diese nach dem Besteuerungsanteil der gesetzlichen Altersrente versteuert, hingegen wird eine private BU-Rente nur nach den niedrigeren Ertragsanteilen besteuert.
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