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Zahnmedizin | Studium in Stuttgart |
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Zahnmedizin und Medizin lehnen GOZ-Referentenentwurf
als "insgesamt völlig unzulänglich" ab
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Gemeinsame
Pressemitteilung von Bundeszahnärztekammer und
Bundesärztekammer
Die deutsche Zahnärzteschaft und die deutsche
Ärzteschaft lehnen den vom
Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten
Referentenentwurf für eine neue
(privatzahnärztliche) Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) als "insgesamt völlig unzulänglich" ab und
fordern grundlegende Korrekturen. Im Rahmen einer
außerordentlichen Bundesversammlung der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde eine
entsprechende Grundsatzerklärung einstimmig
verabschiedet. Der darin verkündeten Ablehnung des
Entwurfs schloss sich die Bundesärztekammer (BÄK)
an. Die Rückweisung war das Ergebnis einer knapp
dreiwöchigen Analyse des GOZ-Entwurfs durch
verschiedene Gremien von BZÄK, Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sowie
verschiedener Berufsverbände. Die Ablehnung des
Referentenentwurfs durch die deutsche Zahnmedizin
erfolgt deshalb in einmütiger Geschlossenheit. Auch
die BÄK weist den Entwurf als unverkennbaren Versuch
zurück, privatärztliche Gebührenordnungen denen der
gesetzlichen Krankenversicherung, also dem Bema oder
dem EBM, anzugleichen, um so einer
Einheitsversicherung den Weg zu bereiten. Der
Entwurf sei "fachwissenschaftlich fehlerhaft" und
konterkariere die immer bedeutsameren
Wechselbeziehungen zwischen Medizin und Zahnmedizin
so die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK), die substanziell schärfste
Kritik. Die DGZMK gehe davon aus, dass der
vorliegende Entwurf auch vom Wissenschaftsrat
abgelehnt werde.
Die Grundsatzerklärung der BZÄK-Bundesversammlung im
Wortlaut:
"Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer
lehnt den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
vorgelegten Referentenentwurf einer "Verordnung zur
Änderung der GOZ" als insgesamt völlig unzulänglich
ab. Der vorliegende Entwurf genügt weder fachlichen
Kriterien, noch auch nur annähernd
betriebswirtschaftlichen Zwängen in der Praxis. Die
nach 21 Jahren überfällige Anpassung der GOZ an die
Steigerung des allgemeinen Preisindexes ist komplett
unterblieben. Statt der längst überfälligen Anhebung
der Honorierung führt der vorliegende Entwurf zu
einer Absenkung. Das ist insgesamt für Patienten und
die Zahnärzteschaft unzumutbar. Der Entwurf wird im
Berufsstand keine Akzeptanz finden, wenn nicht
mindestens folgende Forderungen erfüllt sind:
- Es müssen die betriebswirtschaftlich notwendig
erforderlichen
Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit
zahnärztliche
Leistungen in der erforderlichen Qualität erbracht
werden
können.
- Die Gebührenpositionen müssen den Inhalten der
wissenschaftlichen Neubeschreibung einer
präventionsorientierten
Zahnheilkunde folgen.
- Die sogenannte "Öffnungsklausel" (§ 2a GOZ) muss
ersatzlos
gestrichen werden. Sie ist grundgesetz- und
europarechtswidrig.
Die Möglichkeit zur freien Vertragsgestaltung
zwischen Patient
und
Zahnarzt muss wiederhergestellt werden.
- Die Verankerung der Mehrkostenregelung des SGB V
in der GOZ muss
aus fachlichen und rechtssystematischen Gründen
ersatzlos
gestrichen werden.
Der Verordnungsgeber ist nach dem Gesetz über die
Ausübung der Zahnheilkunde ausdrücklich
verpflichtet, den berechtigten Interessen auch der
Zahnärzte Rechnung zu tragen. Der vorliegende
Referentenentwurf verletzt diese Verpflichtung in
eklatanter Weise."
Pressekontakt:
Jette Krämer, Bundeszahnärztekammer,
Tel.: 030/ 40005-150, presse@bzaek.de
Alexander Dückers, Bundesärztekammer,
Tel.: 030 / 40 04 56-700, presse@baek.de
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Es gibt verschiedene P Schulen.
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